Die Firma
Das Architektur- und Sachverständigenbüro H.W. Nebbe ist schwerpunktmäßig im regionalen Bereich des Landkreises Nordfriesland und im überregionalen Bereich tätig.
Wesentlicher Bestandteil des Leistungsangebotes sind neben der Erstellung von Immobilienbewertungen jeglicher Art (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte) bei z. B. Erb- und Eheauseinandersetzungen, Wertfeststellungen für das Finanzamt (Steuerangelegenheiten), An- und Verkauf von Liegenschaften, Feststellung eines Beleihungswertes (Banken, Versicherungen), die Beratung über den technischen und baulichen Zustandes eines Objektes bei Immobilienerwerb usw..
Außerdem die Erstellung von Bauschadensgutachten bei Baustreitigkeiten, Bauschäden, Mängelleistungen, Pfusch am Bau usw..
Hinzu kommt die Abdeckung des gesamten Leistungsbildes des Architekten für Hochbauten. Hierzu gehören u. a. die Erstellung von Entwürfen bis zum kompletten Bauantrag, Werkplanung, Ausschreibung und Vergabe, Berater-Tätigkeiten sowie Bauleitung und Oberbauleitung.
Firmenphilosophie
Als ortsansässige Firma mit über 45 Jahren Planungs- und Bautätigkeit im Hoch- und Tiefbau, davon über 25 Jahren Sachverständigentätigkeit, ist es uns gelungen einen Namen zu schaffen, der für Zuverlässigkeit, Integrität und schnelle Bearbeitung über die Grenzen hinaus bekannt ist.
Durch die neu gegründete Partnerschaft wird unser Büro mit innovativer und moderner Architektentätigkeit verstärkt. Im Rahmen unserer Planungs- und Bauüberwachungstätigkeiten bei Sanierung, Modernisierung wie auch beim Neubau, nimmt die Verwendung von gesunden und natürlichen Baustoffen in Verbindung mit einer guten Baukonstruktion unter ökologischer wie auch ökonomischer Sicht einen immer größeren Stellenwert ein.
Bauschadengutachten:
Bei der Schadensaufnahme wird eine sorgfältige Ursachenanalyse betrieben.
Dabei werden vor Ort Messungen mit unseren elektronischen Messgeräten durchgeführt (rel. Luftfeuchtigkeit, Bauteiletemperatur, Materialfeuchte usw.).
Wenn erforderlich werden Materialproben für Laboruntersuchungen entnommen und gesichert.
Um verdeckte Schäden aufspüren zu können, müssen häufig die betroffenen Bauteile aufgebrochen und freigelegt werden. Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass das Ausmaß des Schadens sofort und meist eindrucksvoll für alle Beteiligten sichtbar ist.
Es war uns schon immer ein besonderes Anliegen, bei streitigen Auseinandersetzungen (Bauschäden, Mängel usw.) den Auftraggebern sowie allen Beteiligten, durch sachlich klare und eindeutig geschilderte Tatsachenfeststellungen einen wichtigen Beitrag zur Klärung der Vorgänge bereits vor Ort abgeben zu können. Häufig konnte dadurch bereits beim Ortstermin eine einvernehmliche Regelung (gütliche Einigung) erreicht werden.
Vor allem durch die langjährige Tätigkeit im Bauwesen (Hoch- und Tiefbau), sowie als Architekten, Planer, Statiker und bauleitende Ingenieure, aber auch durch eine konstante Weiterbildung vor allem im Sektor „Schäden am Bau“ und mit der Kenntnis über die hohen Qualitätsanforderungen bei allen Bauausführungen, können wir ein breites Wissensspektrum anbieten.
Hier kommt es auf die Erfahrung und das sachverständige Wissen bei einer marktgerechten Wertermittlung an.
„Es wird der Wert einer Immobilie geschätzt und nur hilfsweise der Preis ermittelt.“
Wertgutachten:
Bei der Anfertigung des Bewertungsgutachtens achten wir darauf, dass der Aufbau logisch strukturiert, ausreichend spezifiziert, nachvollziehbar und prüfbar (unter Beachtung der Vorgaben der Literatur) gestaltet ist.
Unsere Gutachten sollen einerseits privaten Auftraggebern, Rechtsanwälten und öffentlichen Institutionen (Versicherungen, Banken, Gerichten usw.) einen schnellen Überblick verschaffen. Andererseits haben wir den Anspruch, durch genaue Angaben zum Objekt und einer anschaulichen Kalkulation das Ergebnis einer Wertschätzung zu erläutern. Nicht alle Werte sind mathematisch errechenbar (vergleiche Entscheidung Bundesgerichthof vom 22.11.1962).
Hier kommt es auf das sachverständige Wissen und den Erfahrungen des Sachverständigen, gepaart mit einer ständigen Marktbeobachtung, bei endgültiger Wertfestsetzung, an.